Es gibt einige Voraussetzungen, um eine eigene Waffenbesitzkarte - und damit Waffen und Munition - erwerben zu dürfen.
- Alter: Mindestalter 25 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Erwerb bereits ab 18 Jahren möglich.
- Waffenrechtliche Zuverlässigkeit: Es dürfen keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen. Achtung: Waffenbesitzer werden durch die Behörden streng überwacht! Selbst vermeintlich harmlose Ordnungswidrigkeiten können im Wiederholungsfall zu einem Entzug der WBK führen!
- Persönliche Eignung: Keine Geschäftsunfähigkeit aufgrund geistiger Mängel, Alkohol- oder Drogenabhängigkeit sowie psychische Krankheiten. Keine konkrete Gefahr für Selbst- oder Fremdgefährdung.
- Sachkunde: Die Sachkenntnis im Umgang mit Waffen und Munition ist durch einen meist zweitägigen Lehrgang und erfolgreiches Bestehen einer Prüfung nachzuweisen.
- Bedürfnis: Von einem bestehenden Bedürfnis ist auszugehen, wenn der Antragsteller seit mindestens 12 Monate Mitglied im Verein und Verband ist, sowie mindestens 18 Mal am Training aktiv teilgenommen hat.
- Aufbewahrungsmöglichkeit: Es muss ein geeignetes Behältnis (Waffenschrank) für die Aufbewahrung der Waffen nachgewiesen werden.
Diese Aufstellung gibt nur einen verkürzten Sachstand wieder um einen ersten Eindruck vom Aufwand zu vermitteln, der mit dem Erwerb einer eigenen Waffe einhergeht. Detailliertere Beschreibungen findet man leicht im Internet, bspw. hier
Selbstverständlich beraten und unterstützen wir unsere Mitglieder aktiv bei der Beantragung ihrer WBK.